AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ERGO Kontor GmbH
Stand: 1.12.2009
1. Geltung der AGB
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns. Von bereits bestätigten Aufträgen können Änderungen nur dann vorgenommen werden, wenn dies fertigungstechnisch noch möglich ist. Bei Stornierungen von bereits in Fertigung befindlichen Produkten sind wir berechtigt, mindestens 30 % des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
3. Preisangaben, Lieferung, Gefahrübergang
3.1 Die von uns angegebenen Preise sind in Euro und weisen neben dem Endpreis den Warenwert, den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz sowie die Versandkosten einzeln aus. Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
3.2 Liefertermine und –fristen sind stets unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minder-lieferungen bis zu 10 % nicht beanstandet werden.
3.3 Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Bei entsprechendem schriftlichem Auftrag des Käufers wird die Ware auf seine Rechnung versichert. Ist der Käufer der Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.4 Wird die Ware nicht abgenommen, sind wir nach Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 10 Tagen unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte nach unserer Wahl berechtigt, den Kaufpreis in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dasselbe gilt, falls keine Lieferfrist vereinbart wurde, wenn der Kunde trotz Aufforderung die Ware nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen nicht abnimmt.
3.5 Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhen, Energieausfall, Rohstoffmängel, Verkehrsbeschränkungen und ähnliche Umstände) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
4. Zahlung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb der im Kaufvertrag festgelegten Frist zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens aber nach 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung erheben wir einen pauschalen Mahnkostenbeitrag in Höhe von 5 €
4.2 Wir sind grundsätzlich berechtigt, Lieferungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises und der Versandkosten abhängig zu machen.
4.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn uns nachträglich Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von angemessenen Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
5. Mängelanzeige
5.1 Unternehmer müssen uns Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
5.2 Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Feststellung eines Mangels an der Ware schriftlich darüber unterrichten. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Anzeige bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
5.3 Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten an uns zu senden. Erfolgt die Mängelanzeige zu Recht, erstatten wir dem Kunden die durch eine übliche Versendung entstehenden Kosten.
5.4 Transportschäden bzw. Schäden an der Transportverpackung sind dem Lieferunternehmen unverzüglich bei Erhalt der Sendung anzuzeigen und auf dem Lieferschein zu vermerken.
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
6.3 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre nach Ablieferung der Ware. Erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung können sonstige Ansprüche geltend gemacht werden.
6.4 Falls der Kunde verlangt, dass die Nachbesserung an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden soll, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Arbeiten nicht berechnet werden, während sonstige Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen sind.
6.5 Bei unberechtigten Mängelanzeigen sind wir berechtigt, vom Kunden Aufwendungen, die wir zum Zwecke der versuchten Mängelbeseitigung getätigt haben, ersetzt zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender oder später entstehender Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen, pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
7.4 Der Kunde tritt uns für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässigen – Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch später besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung befugt, er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise (z.B. durch Abtretung) zu verfügen. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern gegenüber bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung oder wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse beim Kunden vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche Vorbehaltsware sofort an uns zu nehmen. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Ein Export der von uns gelieferten Erzeugnisse, insbesondere über die Grenzen des Landes hinaus, in das wir geliefert haben, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
8.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Die von uns angegebenen Preise sind in Euro und weisen neben dem Endpreis den Warenwert, den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz sowie die Versandkosten einzeln aus.

